Standort 0150 | Einfamilienhäuser an der Urdorferstrasse, Blick nach Osten

2005_0150

2005

2007_0150

2007

2009_0150

2009

2011_0150

2011

2013_0150

2013

2015_0150

2015

2017_0150

2017

2019_0150

2019

Bildbeschreibung 2005
Bestand

Einfamilienhäuser an der Urdorferstr. 62-54

Links:
In der Regel eingeschossige Einfamilienhäuser, die gleichzeitig vor dem 2. Weltkrieg erbaut wurden. Nach Zonenordnung zweigeschossige Bauweise möglich, Haus Nr. 60 (Bildmitte) ist bereits durch zweigeschossigen Neubau ersetzt. Unterschiedliche Garteneinfassungen und –bepflanzungen.

Rechts:
Fahrbahn und Trottoir der Urdorferstrasse, Zweirichtungsfahrbahn.

Akteure

Stadt Schlieren: Eigentümerin Parzelle Urdorferstrasse
Verschiedene private Eigentümer: Parzellen Urdorferstr. 52-83

Erwartete Entwicklung

Weiterhin Wohnen mit geringer Dichte und Einzelhausbebauung. Nachverdichtung möglich. Veränderung durch Abriss/Neubau einzelner Häuser als zweigeschossige Häuser mit anderer Massstäblichkeit und Ausnützung des Grundstücks (wie Haus Urdorferstr.60). Geringfügige Änderungen von Garteneinfassungen und -bepflanzungen. Nach Bau- und Zonenordnung Verdichtung mit durchgängig zweigeschossigen Bauten möglich. Die Urdorferstrasse soll mittelfristig ebenfalls in eine Tempo-30-Zone integriert werden. Der Strassenzustand ist offensichtlich sanierungsbedürftig, sodass mittelfristig eine siedlungsorientierte Umgestaltung des Strassenzuges mit Fahrbahneinengungen, Baumpflanzungen, niederen Trottoirabschlüssen etc. zu erwarten ist.

Wohnentwicklung
Ausgangssituation

In Schlieren bestehen unterschiedliche Wohnlagen. Der weitaus grösste Teil des Wohnungsbestandes gilt als qualitätsvoll und gesichert. Verkehrsberuhigungsmassnahmen, Sicherung und Entwicklung des Fusswegenetzes sowie der Zugänge zum Landschaftsraum sind weitere qualitätssteigernde Massnahmen im Wohnumfeld. Insbesondere für die Siedlungsbauten der Nachkriegszeit ist jedoch laufende Sanierung und Modernisierung des Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes angezeigt, um die Qualität zu halten bzw. weiter zu verbessern. Bezüglich Verkehr ist die Einführung von Verkehrsberuhigungsmassnahmen und Tempo 30 ein kurzfristiges Anliegen. Bei den Wohnbauten entlang der Hauptverkehrstrassen besteht kurzfristiger Handlungsbedarf. Vordringlich sind die Lösung des Lärmproblems und die Qualitätssteigerung der Bauten und Anlagen.

Ziele

Grundsätzliches Ziel ist die Steigerung der Wohnqualität Schlierens und die Stärkung des Wohnstandortes Schlieren: Prioritärer Neubau von qualitätsvollen Wohnungen in erschlossenen Gebieten entlang der ÖV-Achsen (innere Verdichtung und Erhöhung der AZ nach Zonenplan); Erweiterung und Verbesserung des Wohnungsangebotes; neue Mischzonen als städtische Wohnquartiere. Zur Steigerung der Wohnqualität ist die gestalterische Aufwertung und Integration der Hauptverkehrsstrassen in das städtische Umfeld notwendig. Bei Wohnbauten aus den 1950er und 1960er Jahren ist eine umfassende Sanierung oder ggf. Abriss und Neubau (Bsp. Gewobag-Siedlung Floraweg) angezeigt. Auch für die Neubauten der 1970er Jahre an der Badenerstrasse ist eine laufende Modernisierung und Instandhaltung sowie periodische Aufwertung des Wohnumfeldes zur Erhaltung bzw. Steigerung der Wohnqualität notwendig.

Fragestellungen

Lassen sich die Qualitäten der Gebiete mit Veränderungs-/Sanierungsbedarf heben? Finden Sanierungen und Modernisierungen oder Abbruch/Neubau statt? Werden die Strassenräume umgestaltet? Werden Lärmschutzmassnahmen verwirklicht? Was ändert sich in den heute als stabil betrachteten Gebieten, ändert sich an der Raumsituation überhaupt etwas? Was sind die Veränderungen im Kleinen? Sind diese Gebiete die Konstanten gegenüber den Veränderungsbereichen? Wie verändern sich das Strassen- und Quartierbild und die Nutzung der öffentlichen Räume (Strassen, Parkplätze, Nischen)?