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Standort 0401 | Siedlungsrand Schlieremerberg, Blick nach Südosten
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Links:
Fluegartenstrasse, hinter der Hecke Wohnbauten (Quartier Girhalden).
Mitte:
Alter Zürichweg, gering ausgebaute Strasse als Grenze Siedlungsrand. Wohnbauten mit Gärten entlang Alter Zürichweg, Ein- und Zweifamilienhäuser, Baulücke Alter Zürichweg Ecke Kilchbühlstrasse (Parzelle 9248). Verzweigung Alter Zürichweg - Kilchbühlstrasse.
Rechts:
Feld Fluegarten, landwirtschaftliche Nutzung, gemäss Zonenplan als Bauland ausgeschieden. Prägende Bauten: Wohnhaus Alter Zürichweg 35 links, Wohnhaus Kilchbühlweg 2a-2b rechts.
Stadt Schlieren: Eigentümerin Strassen
Kanton Zürich: Eigentümer Parzellen
Div. private Eigentümer
Keine Veränderung der Randsituation. Bebauung der Parzelle 9248. Ggf. Ausbau der Fluegartenstrasse mit Bebauung der letzen freien Parzelle (Girhalden) im bereits eingezonten Gebiet (auf dem Bild nicht zu sehen).
Siedlungsränder markieren den Übergang von Stadt und Landschaft. Räumlich sind sie durch die Bauzonenausweisung fixiert. Bei weiterem Wachstum sind die angrenzenden Freiflächen grundsätzlich einem Bebauungsdruck ausgesetzt. Die bisherige Entwicklung zeigt, dass sich die Siedlungen immer weiter in den Landschaftsraum ausgedehnt haben. Einzelne Siedlungsteile sind an den Gemeindegrenzen zusammengewachsen. In der Regel sind die Flächen jenseits der bebauten Flächen landwirtschaftlich genutzt. In Teilen sind Sport- und Freizeitnutzungen am Siedlungsrand angeordnet.
Mit Inanspruchnahme der inneren Reserven ist eine weitere Ausdehnung des Siedlungsgebietes nicht zwingend notwendig. Durch innere Verdichtung sollten die Siedlungsränder stabil bleiben und könnten mittels Freiraumgestaltung fixiert werden. Das Stadtentwicklungskonzept sieht vor, diese Flächen weiter landwirtschaftlich zu nutzen. Einzelne Flächen sollen für die Sport-, Freizeit- und Erholungsnutzung intensiviert werden. Die landwirtschaftlichen Flächen sind ggf. einem Wandel unterworfen (Veränderung der Bewirtschaftung, ökologische Aufwertungen, Erlebnis-Landwirtschaft usw.). Eine mögliche bauliche Entwicklung steht in Abhängigkeit vom weiteren Bevölkerungswachstum und dem politischen Willen, entgegen dem Postulat der Innenentwicklung weiter am Siedlungsrand zu bauen.
Wächst die Stadt Schlieren weiter in den Landschaftsraum? Wachsen die Gemeinden Urdorf und Schlieren zusammen? Sind die Wohnlagen am Rand immer Randlagen oder wandeln sich die verbleibenden Freiräume zu Parks und damit zu neuen Attraktionspunkten. Bleibt die Landschaft agrarische? Wie „altern“ die Siedlungsränder?