2005
2007
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2011
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Location 0023, Pestalozziweg kurz vor Einmündung in die Zürcherstrasse, Blick nach Norden
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Mitte Vordergrund:
Strassenfläche des Pstalozziweges als einspuriger Erschliessungsweg für die Häuser Pestalozziweg 4-12
Mitte Hintergrund:
Unbebaute Parzelle 8458 jenseits der Zürcherstrasse von Autohandel genutzt
Links:
Vorgärten der Häuser Pestalozziweg 4 und 6 mit unterschiedlichen Gestaltungen und Einfassungen sowie Grundstück des Hauses Zürcherstrasse 122, genutzt von Autohändler
Rechts:
Landwirtschaftlich genutzte Parzelle 9056 sowie Haus Pestalozziweg 1 (Garten eingefasst mit Hecke)
Stadt Schlieren: Eigentümerin Strassenfläche
Privater Eigentümer: landwirtschaftlich genutzte Fläche
Private Eigentümer: bebaute Parzellen
Die Landwirtschaftsfläche ist ein potentieller Wohnbaustandort (Eingezont und erschlossen). Die Bebauung mit Wohnungsbau wird bis 2010 erwartet. Bei den Reiheneinfamilienhäusern aus den fünfziger Jahren entlang der Zürcherstrasse (rechts im Bild) sind Sanierungen oder Ersatzneubauten aufgrund des Wohnungsstandards und der lärmexponierten Lage denkbar. Veränderungen werden bis 2020 erwartet. Das unbebaute Grundstück im Hintergrund jenseits der Zürcherstrasse ist potentieller Standort für Gewerbe/Dienstleistungen. Eine Bebauung wird bis 2015 erwartet.
In Schlieren bestehen unterschiedliche Wohnlagen. Der weitaus grösste Teil des Wohnungsbestandes gilt als qualitätsvoll und gesichert. Verkehrsberuhigungsmassnahmen, Sicherung und Entwicklung des Fusswegenetzes sowie der Zugänge zum Landschaftsraum sind weitere qualitätssteigernde Massnahmen im Wohnumfeld. Insbesondere für die Siedlungsbauten der Nachkriegszeit ist jedoch laufende Sanierung und Modernisierung des Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes angezeigt, um die Qualität zu halten bzw. weiter zu verbessern. Bezüglich Verkehr ist die Einführung von Verkehrsberuhigungsmassnahmen und Tempo 30 ein kurzfristiges Anliegen. Bei den Wohnbauten entlang der Hauptverkehrstrassen besteht kurzfristiger Handlungsbedarf. Vordringlich sind die Lösung des Lärmproblems und die Qualitätssteigerung der Bauten und Anlagen.
Grundsätzliches Ziel ist die Steigerung der Wohnqualität Schlierens und die Stärkung des Wohnstandortes Schlieren: Prioritärer Neubau von qualitätsvollen Wohnungen in erschlossenen Gebieten entlang der ÖV-Achsen (innere Verdichtung und Erhöhung der AZ nach Zonenplan); Erweiterung und Verbesserung des Wohnungsangebotes; neue Mischzonen als städtische Wohnquartiere. Zur Steigerung der Wohnqualität ist die gestalterische Aufwertung und Integration der Hauptverkehrsstrassen in das städtische Umfeld notwendig. Bei Wohnbauten aus den 1950er und 1960er Jahren ist eine umfassende Sanierung oder ggf. Abriss und Neubau (Bsp. Gewobag-Siedlung Floraweg) angezeigt. Auch für die Neubauten der 1970er Jahre an der Badenerstrasse ist eine laufende Modernisierung und Instandhaltung sowie periodische Aufwertung des Wohnumfeldes zur Erhaltung bzw. Steigerung der Wohnqualität notwendig.
Lassen sich die Qualitäten der Gebiete mit Veränderungs-/Sanierungsbedarf heben? Finden Sanierungen und Modernisierungen oder Abbruch/Neubau statt? Werden die Strassenräume umgestaltet? Werden Lärmschutzmassnahmen verwirklicht? Was ändert sich in den heute als stabil betrachteten Gebieten, ändert sich an der Raumsituation überhaupt etwas? Was sind die Veränderungen im Kleinen? Sind diese Gebiete die Konstanten gegenüber den Veränderungsbereichen? Wie verändern sich das Strassen- und Quartierbild und die Nutzung der öffentlichen Räume (Strassen, Parkplätze, Nischen)?